Steuervorteile von BGM

Inhaltsverzeichnis

Steuerfreiheit von Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit

Nutze die Steuervorteile BGM. Betriebliche Gesundheitsförderung wird vom Gesetzgeber systematisch gefördert – profitiere vor allem durch die drei folgenden Vorteile der steuerlichen Vergünstigungen für dein Unternehmen.

Steuervorteile BGM: 600 Euro steuerfreie Arbeitgeberleistung für Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit

Nach § 3 Nr. 34 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steht dem Arbeitgeber eine Freibetragspauschale in Höhe von bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr zur Verfügung. Diese Pauschale kann für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands, sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei ausgegeben werden (gesundheitsfördernde Maßnahmen nach §§ 20, 20a Sozialgesetzbuch).

Dein Vorteil: Die Zuwendung für die Arbeitnehmer erfolgt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (Entgeldumwandlungen sind dabei ausgeschlossen).

Beispiele für interne und externe Maßnahmen sind unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit oder noch ausführlicher im Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes nachzulesen.

Selbstverständlich beraten wir Sie dazu ebenfalls gerne ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch.

Steuervorteile BGM: 50 Euro Freigrenze für Sachzuwendungen

Der Freibetrag von 600 Euro jährlich ist auf die Übernahme der Beiträge für z.B. ein Fitnessstudio nicht anwendbar. Möglich ist allerdings die Anwendung der 50 Euro Freigrenze für Sachzuwendungen (§ 8 Abs. 2 EStG) pro Arbeitnehmer und Monat für gesundheitsfördernde Angebote, die nicht unter Maßnahmen nach §§ 20, 20a SGB V fallen. Unterstütze so deine Arbeitnehmer weitergehend bei individuellen Plänen auf dem Weg zu einer besseren Gesundheit. Die Aufwendungen sind vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie die 50 Euro nicht überschreiten.

Beispiel:
Ein Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Fitnessstudio zur Nutzung durch seine Arbeitnehmer ab. Monatlicher Preis pro Arbeitnehmer: 44 Euro (brutto).
–> Es handelt sich um eine Sachzuwendung an den Arbeitnehmer zur Förderung der Gesundheit. Möglich ist hier die Anwendung der 44 Euro Freigrenze für Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 EStG.

Informationen zur Anwendung des § 3 Nr. 34 EStG und des § 8 Abs. 2 EStG bekommen Sie unter anderem hier.

Selbstverständlich beraten wir Sie dazu ebenfalls gerne ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch.

Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Jede Leistung zur Förderung der Mitarbeitergesundheit, die ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt, stellt keinen Arbeitslohn dar. Die Anzahl und Umfänge von Präventions-Maßnahmen, die unter diese Definition fallen, steigen durch entsprechende Bescheide stetig an. Einige Beispiele findest du hier:

Wir klären für Sie im Voraus, ob ihre geplante Maßnahme in das überwiegend eigenbetriebliche Interesse fällt. So kann der 500 Euro Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG oder die 44 Euro Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG unangetastet bleiben.

Beispiel:
Ein Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern eine Kostenübernahme für Rückentrainingsprogramme an. Zunächst erfolgt eine ärztliche Untersuchung der Beschwerden, anschließend wird ein Trainingsplan ausgearbeitet. Nehmen die Arbeitnehmer regelmäßig an den Trainingseinheiten teil, übernimmt der Arbeitgeber 2/3 der Kosten.
Bewertung: Mit Beschluss vom 4.7.2007 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Übernahme der Kosten für Rückentrainingsprogramme durch den Arbeitgeber keinen Arbeitslohn darstellt, sondern dass der Arbeitgeber damit ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt. In diesem Fall sind die Aufwendungen eines Arbeitgebers für Rückentrainingsprogramme nicht in die 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr einzurechnen, da sie nicht lohnsteuerbar sind. Gleiches gilt z.B. für Massagen, die Mitarbeitern mit Bildschirmarbeitsplätzen durch den Arbeitgeber angeboten werden.
Selbstverständlich beraten wir Sie dazu ebenfalls gerne ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch.

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