Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Hinweise der DynaMe GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Die DynaMe Fitness and Health Management GmbH (im folgenden DynaMe oder DynaMe GmbH genannt), ein Mitarbeiter der DynaMe GmbH (im folgenden Dienstleister genannt) oder ein Subunternehmer (im folgenden Dienstleister genannt) erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

1.2 Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.

1.3 Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.

1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.5 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Trainingseinheit

2.1 Die Planung und Durchführung einer Trainingseinheit und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.

2.2 Der Kunde informiert DynaMe und/oder den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.

2.3 Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

2.4 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt.

2.5 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.6 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

2.7 Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Dienstleister möglich.

3. Haftung

3.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Trainingseinheiten erleidet.

3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

3.3 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit dem Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung seitens der DynaMe GmbH und/oder eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

3.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.

4. Zahlungsbedingungen/Laufzeit

4.1 Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett im Voraus zu zahlen.

4.2 Der Kunde erhält von der DynaMe GmbH eine schriftliche Rechnung.

4.3 Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.

5. Sonstige Kosten

5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
5.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

5.3 Werden anderweitige Leistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

5.4 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.

5.5 Sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.

6. Verhinderung und Ausfall

6.1 Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.

6.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.

6.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann ein gleichwertig qualifizierter Dienstleister die Betreuung übernehmen.

7. Ersatzansprüche

7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder nachgeholt.

8. Kündigung vor Ablauf des Vertrags

8.1 Der Kunde und der Trainer können den Vertrag jeweils mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, E-Mail ist ausreichend.

8.2 Hat der Kunde mehrere Trainingseinheiten gebucht und im Voraus bezahlt (z.B. 10er Karte) und kündigt er den Vertrag vor der vollständigen Nutzung der gebuchten Trainingseinheiten, findet eine (teilweise) Rückerstattung nicht statt.

8.3 Abweichend von Ziffer 8.2 wird dem Kunden ein nicht oder nicht vollständig genutztes Trainingspaket vollständig oder anteilig zurückerstattet, wenn die Kündigung des Kunden vor Nutzung aller Trainingseinheiten auf einem vom Dienstleister zu vertretenden wichtigen Grund im Sinne des § 314 BGB begründet ist.

8.4 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Dienstleister vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.

8.5 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

11.3 Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.